Allgeimeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher im Sinne nachstehender Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständig berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne nachstehender Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne nachstehender Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den nachstehenden Geschäftsbedingungen abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird.
4. Alle Vereinbarungen, die zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
5. Bedingungen der jeweiligen Hersteller, die über die nachstehenden Bedingungen von uns hinausgehen, erkennt der Kunde an und haftet bei Verstoß uneingeschränkt für den daraus entstandenen Schaden.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen –
Vertragsschluss
1. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Unsere Angebote sind un- verbindlich und freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Die in unseren Drucksachen, Angeboten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen, Eigenschaften, Typenbezeichnungen und Beschreibungen sind nach bestem Wissen gemacht und unverbindlich.
3. Die Lieferung umfasst nur diejenigen Gegenstände, die in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
4. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Bestellung des Kunden gilt erst dann von uns als angenommen, wenn sie von uns bestätigt ist. Telegrafische, telefonische und mündliche Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
5. Die Abwicklung sämtlicher zum Geschäftsverkehr üblichen Belege kann auf dem email Weg erfolgen. Rechnungen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden.
6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
7. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, werden diesem auf
Verlangen die vorliegenden Geschäftsbedingungen per e-Mail zugesandt.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Firmensitz der Firma Aquarius Industries GmbH. Kosten für Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstiger Spesen sind im Preis nicht enthalten; diese werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist ebenfalls nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern sich nach Vertragsschluss die auftragsbezogenen Kosten (Löhne, Preise für Energie, Material usw.) wesentlich ändern, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung der Preise vor.
3. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig. Gemäß § 286 Abs.3 BGB kommt der Kunde nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungszugang automatisch in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Unternehmer ist in diesem Fall jedoch zum Nachweis berechtigt, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Aufrechungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt wurden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Erfährt die Firma Aquarius Industries GmbH nach Vertragsschluss von einer ungünstigen Finanzlage des Kunden, ist sie berechtigt, sofortige Zahlung, Zahlung vor Lieferung und/oder die Bestellung von Sicherheiten (z.B. Bankbürgschaft) zu verlangen.
§ 4 Gefahrübergang – Verpackungskosten
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Firmensitz der Firma Aquarius Industries GmbH vereinbart.
§ 5 Lieferung – Lieferzeit
1. Eine Haftung für Transportschäden wird – vorbehaltlich der in § 4 getroffenen Regelungen – von der Firma Aquarius Industries GmbH nicht übernommen.
2. Der Beginn der von der Firma Aquarius Industries GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige und ordnungs- gemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die vereinbarte Lieferzeit gilt nur als annähernd
vereinbart und verlängert sich- auch innerhalb eines Lieferverzugs- angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die die Firma Aquarius Industries GmbH trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Als unvorhersehbare Ereignisse in diesem Sinn gelten insbesondere unverschuldete und schwerwiegende Betriebsstörungen im eigenen Betrieb, die z.B. durch Streik, Aussperrung, Unfälle, Transportschwierigkeiten, Mangel an Betriebsstoffen, Schwierigkeiten in der Energieversorgung sowie durch Betriebsstörung im Betrieb des Zulieferers verursacht werden.
3. Kommt der Kunde in Verzug, ist die Firma Aquarius Industries GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden – einschließlich etwaiger Mehraufwendungen – ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4. Sofern die Voraussetzungen von Absatz 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Die Firma Aquarius Industries GmbH haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht; ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist der Firma Aquarius Industries GmbH zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden leicht fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Die Firma Aquarius Industries GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Angemessene Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge sind zulässig
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Firma Aquarius Industries GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Firma Aquarius Industries GmbH das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum endgültigen Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und uns einen Zugriff Dritter auf die Ware – etwa im Falle einer Pfändung – sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat der Kunde der Firma Aquarius Industries GmbH einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der zuvor genannten Verpflichtungen, ist die Firma Andreas Wasserfuhr GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt der Firma Aquarius Industries GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die Firma Aquarius Industries GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Firma Aquarius Industries GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, kann die Firma Aquarius Industries GmbH verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegen- ständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zu dem Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 7 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Unsere Dokumentation befreit den Kunden nicht von einer umfangreichen Wareneingangsprüfung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma Aquarius Industries GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen der Firma Aquarius Industries GmbH Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft
die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Bitte beachten Sie, dass bei möglichen Abweichungen ein Nachweis der Feststellung als Mangel erbracht werden muss. Dies bedeutet, dass im Detail dargelegt wird, wieso das Bauteil wegen der vermeintlichen Abweichung nicht mehr funktioniert. Diese Darlegung erfolgt nachvollziehbar auf der Grundlage der VDI Richtlinien. Dies betrifft insbesondere den Nachweis der Funktionalität des Bauteils. Die alleinige Abweichung in Güte (Material); Festigkeit; Prüfvolumen, Maßen und Ausführungen werden nicht bei Feststellung als Mangel anerkannt. Bei der Lieferung von Rohlingen und vorgearbeiteten Bauteilen sind die angegebenen Maße nur Circa-Maße. Toleranzen hierzu werden vom Kunden hingenommen. Falls der Kunde genaue Toleranzen benötigt, müssen diese ausdrücklich in unserer Auftragsbestätigung genannt werden.
5. Es wird ausdrücklich keine Gewährleistung übernommen für die Lebensdauer sowie die Funktionalität eines Bauteils, welches nicht von der Firma Aquarius Industries GmbH konstruiert oder hergestellt wurde.
6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich in dem Fall auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung durch die Firma Aquarius Industries GmbH arglistig verursacht wurde.
7. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist der Firma Aquarius Industries GmbH ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
9. Bei unberechtigter Reklamation behalten wir uns die Berechnung einer unter Zugrundelegung des tatsächlichen Aufwandes zu beziffernden Aufwandsentschädigung (mindestens jedoch € 25,–) für die durchgeführten Prüfmaßnahmen vor.
§ 8 Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist –ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
2. Schadensersatzansprüche infolge Unmöglichkeit bleiben unberührt.
3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorzuwerfen ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Firmensitz der Firma Aquarius Industries GmbH, ebenso für Wechsel- und Scheckklagen. Das- selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Firma Aquarius Industries GmbH ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die vollständig oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Reglung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt; bis zur Schaffung einer entsprechenden neuen Regelung gilt das dispositive Recht.